Der Kirchenälteste
Der Kirchenälteste,
[
1583-1584] des -n, plur. die -n,
diejenigen Personen einer Gemeinde, welchen die Verwandlung der Güter und
Einkünfte der Kirche eines Ortes anvertrauet ist, weil man dazu ehedem die
ältesten Personen aus der Gemeinde zu wählen pflegte. An andern Orten werden
sie Kirchenvorsteher, Kirchenpfleger, Kirchenväter, Kirchväter, Kirchmeister u.
s. f. genannt.