Der Kirchenbann
Der Kirchenbann,
[
1583-1584] des -es, plur. inus. die
Ausschließung von der kirchlichen oder gottesdienstlichen Gemeinschaft; der
Bann in engerer Bedeutung, mit einem Lateinischen Ausdrucke die
Excommunication. In den Kirchenbann thun, excommuniciren. Der kleinere
Kirchenbann, welcher in der Ausschließung von den Sacramenten und Kirchenämter
bestehet; der größere, der allen Umgang und Gemeinschaft des äußern
Gottesdienstes mit solchen ausgeschlossenen Personen aufhebt.
S. Kirche 3.