Kindlich
Kindlich,
[
1577-1578] -er, -ste, adj. et adv. einem
Kinde gleich oder ähnlich, in dem Zustande eines Kindes gegründet. 1) In der
ersten Bedeutung des Wortes Kind, dem Verhältnisse eines Kindes gegen die
Urheber seines Lebens und Daseyns gemäß und darin gegründet. Die kindliche
Liebe, die Liebe eines Kindes gegen seine Ältern, und gegen diejenigen, welche
deren Stelle vertreten. Kindliche Zärtlichkeit. Kindliche Gesinnung. Der
kindliche Gehorsam. Die kindliche Furcht, wenn man den Verlust der Liebe und
Wohlthaten im Falle der Beleidigungen von Ältern und deren Stellvertretern
besorget; im Gegensatze der knechtischen Furcht. Als ein Nebenwort kommt es
seltener vor. 2) In der dritten Bedeutung des Hauptwortes Kind, in der
Kindheit, in dem Alter eines Kindes gegründet, im guten, wenigstens
gleichgültigen Verstande. Das kindliche Alter, das Alter eines Kindes, einer
Person, so lange sie noch ein Kind ist; desser Kindesalter. Eine kindliche
Freude, mit der Empfindung, mit welcher sich Kinder zu freuen pflegen. Indessen
wird es doch in dieser Bedeutung nur selten gebraucht, zumahl da die
Zweydeutigkeit mit der vorigen Bedeutung leicht einen Mißverstand machen kann.
Als ein Nebenwort ist es hier gar nicht üblich. Anm. Kindisch beziehet sich
allein auf das Alter, und den mit demselben verbundenen Mangel des Ernstes und
des Verstandes; kindlich auf das Verhältniß.