Die Kindschaft
Die Kindschaft,
[
1577-1578] plur. inus. das Verhältniß
eines Kindes gegen seine Ältern, und der Inbegriff der darin gegründeten
Vorrechte; ein nur noch in den Rechten und in der biblischen Schreibart
übliches Wort. In den Rechten, besonders Oberdeutschlandes, kommen Kindschaft
und Einkindschaft noch häufig für die Annehmung an Kindes Statt, für die
Adoption vor. In der Theologie hingegen ist es das genaueste Verhältniß des
Menschen gegen Gott, die Theilnehmung desselben an den Vollkommenheiten Gottes,
und das Recht zu dieser Theilnehmung. Gott hat uns zur Kindschaft verordnet,
Ephes. 1, 5. Die Kindschaft empfangen, Gal. 4, 5. Sich nach der Kindschaft
sehnen, Röm. 8, 23. [
1579-1580]