Kindisch
Kindisch,
[
1577-1578] -er, te, adj. et adv. in der
Kindheit, d. i. dem Alter eines Kindes, in der dritten Bedeutung dieses Wortes,
und dessen Vertragen gegründet. 1) * Überhaupt, auch im guten, wenigstens
gleichgültigen Verstande. Jünglinge heißen bey dem Kero Chindiske, und Ottfried
gebraucht kindisg im guten Verstande für jugendlich. Einige Schriftsteller
gebrauchen es noch zuweilen in diesem gleichgültigen Verstande; eine kindische
Freude, eine innige Freude, wie sich Kinder zu freuen pflegen; ein kindisches,
jugendliches Gesicht. Allein im Ganzen ist es doch in derselben veraltet, indem
diesem Worte, 2) allemahl ein verächtlicher Nebenbegriff anklebet, weil es sich
jetzt nur auf den Mangel des Verstandes und der Vernunft beziehet, welcher mit
der Kindheit verbunden ist. Ein kindischer Verstand. Ein kindisches Betragen.
Sehr kindisch reden. Kindisch thun. Wieder kindisch werden, im hohen Alter; bey
der Winsbeckinn erkinden, im Nieders. verkindsken, wo auch Kindskheit diesen
Zustand der zweyten Kindheit bedeutet.