Das Kammerziel
Das Kammerziel,
[
1489-1490] des -es, plur. die -er. 1) Das
Ziel, oder der Termin, in welchem die Reichsstände das zur Unterhaltung des
Kammergerichtes zu Wetzlar bestimmte Geld zu bezahlen schuldig sind. 2) In
figürlicher und gewöhnlicherer Bedeutung, diejenige Geldsumme selbst, welche
jeder Reichsstand zu diesem Behufe zu bezahlen hat.
S. Ziel.