Der Kammerzahlmeister
Der Kammerzahlmeister,
[
1487-1488] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein fürstlicher Kammerbedienter, welcher die zu den unmittelbaren Bedürfnissen
seiner Herrschaft bestimmten Gelder in seiner Verwaltung hat und auszahlet. 2)
Der Zahlmeister bey einer Finanz-Kammer.