Die Kammerleute
Die Kammerleute,
[
1485-1486] plur. car. die zur Kammer, d.
i. nächsten Bedienung einer fürstlichen Person in ihren Zimmern gehörigen
Personen geringerer Art. Ingleichen, die zu einer fürstlichen Finanzkammer
gehörigen Personen vom zweyten und folgenden Range.
S. Kammerbediente.