Der Kammerbediente
Der Kammerbediente,
[
1483-1484] des -en, plur. die -en. 1) Ein
Bedienter, welcher einen vornehmen Herren in seinen Wohnzimmern bedienet.
S. Kammer 3. 2) (a) 2) Ein Bedienter bey einer
fürstlichen Finanz-Kammer.
S. Kammer 3. 2) (b) In beyden Fällen in gemeinen Leben
und im Plural auch die Kammerleute.