Der Kämmerling
Der Kämmerling,
[
1485-1486] des -es, plur. die -e. 1) *
Ein Kämmerer, d. i. Kammerbedienter eines Fürsten vom höchsten Range; eine
veraltete Bedeutung, in welcher man nur noch zuweilen das Ital. Camerlengo zu
übersetzen pflegt, den Cardinal-Kämmerer des päpstlichen Hofes zu bezeichnen.
2) * Ein Kammerherr; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher es
ungeschickte Übersetzer noch zuweilen beybehalten. 3) * Ein Kammerdiener, in
welcher auch veralteten Bedeutung es noch 3 Macc. 5, 12 vorkommt. 4) Ehedem
wurden auch die Kammerknechte Kämmerlinge genannt, welchen Nahmen in den
Öthmarschen Hofrechten noch die kurmödigen Unterthanen führen. In allen diesen
Fällen im mittlern Lat. Camarlingus, Camberlingus, Camerlengus, Camerlingus, im
Ital. Camerlengo. Schon Notker gebraucht Chamerlinga für einen Diener.
S. - Ling. [
1487-1488]