Der Kammerbothe
Der Kammerbothe,
[
1483-1484] des -n, plur. die -n, ein
Bothe, welcher bey einer Finanz-Kammer in Diensten stehet, und von derselben
verschickt wird. Ingleichen, der bey einem Kammergerichte als Bothe in
Pflichten stehet; vollständiger der Kammergerichtsbothe. Zu den Zeiten der
Fränkischen Könige waren die Nuncii Camerae freylich weit vornehmere Personen,
kaiserliche Kammerräthe vom ersten Range, welche die Reichseinkünfte
verwalteten.