Die Kammer-Capelle
Die Kammer-Capelle,
[
1483-1484] plur. die -n, 1) Eine Capelle
in einer Residenz, welche bloß zu dem Gottesdienste der herrschaftlichen
Familie gewidmet ist; zum Unterschiede von der Hof-Capelle.
S. Kammer 3. 2) (a) 2) Die zur Kammer-Musik eines großen
Herren gehörigen Personen, und welche auch nur die Capelle schlechthin genannt
werden.