Die Jungfrauschaft
Die Jungfrauschaft,
[
1453-1454] plur. inus. in der
vertraulichen Sprechart zusammen gezogen die Jungferschaft, die Eigenschaft
einer Person weiblichen Geschlechtes, nach welcher sie noch keiner männlichen
Person beygewohnet hat. So wohl eigentlich. Die Jungfrauschaft unverletzt
erhalten, verlieren. Die Jungfrauschaft mit in das Grab nehmen. Die
Jungfrauschaft von einer Person bekommen, sagt man von einer Mannsperson, wenn
sie einer weiblichen zum ersten Mahle beywohnet, wo von mehrern solchen Fällen
auch der Plural gebraucht wird. Als auch figürlich, der unverletzte Zustand
eines Dinges, die Eigenschaft desselben, nach welcher es noch nicht gebraucht
worden; doch nur im gemeinen Leben, wo man von einem Dinge, welches man zum
ersten Mahle gebraucht, sagt, daß man ihm die Jungferschaft nehme. Im Nieders.
Jumferschup. Ottfried brauchte dafür Thiarnaduam, von Dirne, andere in spätern
Zeiten aber Magdthum.