Jungfräulich
Jungfräulich,
[
1453-1454] adj. et adv. 1) Einer Jungfrau
gehörig, in ihrem Stande gegründet. Der jungfräuliche Franz. Die jungfräuliche
Ehre. Jungfräuliche Reinlichkeit. 2) Einer Jungfrau in dem äußern Betragen
ähnlich; in welcher Bedeutung doch das verkürzte jungferlich üblicher ist,
welches alsdann in der vertraulicher Sprechart jümferlich lautet,
S. dasselbe.