Der Indult
Der Indult,
[
1375-1376] des -es, plur. die -e, aus dem
mittlern Lat. Indultus. 1) In dem Rechten und im gemeinen Leben, Nachsicht,
Frist, welche man jemanden zur Erfüllung einer Pflicht verstattet. 2) In der
Römischen Kirche, die päpstliche Verstattung einer den gemeinen Rechten nach
unerlaubten Sache; im mittlern Lat. Indultum, Franz. Indult. Ehedem wurde auch
der Ablaß Indult genannt, daher es noch kommt, daß 3) in einigen Oberdeutschen
Gegenden ein Jahrmarkt noch jetzt Indult genannt wird,
S. Dult.