Der Inbegriff
Der Inbegriff,
[
1367-1368] des -es, plur. die -e. 1) Ein
in seine Gränzen eingeschlossener Ort, ein gewisser Bezirk; in welcher
Bedeutung es doch wenig mehr gebraucht wird. 2) Figürlich, was in einem solchen
Raume begriffen und beschlossen ist, und in noch weiterer Bedeutung, alle in
einem Raume beysammen befindliche Dinge als ein Ganzes betrachtet. Der
Inbegriff der in der Welt befindlichen Dinge. Der große und weite Inbegriff der
göttlichen Absichten. [
1373-1374]