Die Irrung
Die Irrung,
[
1399-1400] plur. die -en, von dem
Zeitworte irren. 1) * Der Zustand da man irret, d. i. von dem rechten Wege
abweichet, und figürlich, da man von der Wahrheit abweicht; eine im
Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Den treuen Weg hab ich stets im Gesicht, Auf daß ich dich auf
Irrung nicht verletze, Opitz Ps. 119.
Wo es zunächst den Irrweg bedeutet. 2) Die unvorsetzliche
Verwechselung zweyer Dinge, ein Versehen, ein Irrthum, im gemeinen Leben und
der vertraulichen Sprechart; besonders, wenn solches aus einem Mißverständnisse
geschiehet. Es ist eine Irrung vorgegangen. Irrungen in einer Rechnung machen.
Es ist aus Irrung meines Bedienten geschehen. 3) Ein geringer, aus einem
Mißverständnisse entstandener Streit, und mit einem gelindern Ausdrucke auch
wohl eine jede Uneinigkeit von geringer Dauer oder geringer Folgen. Es ist eine
Irrung zwischen ihnen vorgefallen. Diese Irrung ist leicht zu heben. Im
Nieders. Errunge, ehedem Erniß, Irresen, Erresen. Vor diesem wurde Irrung, und
im Nieders. Errung, auch von den Gebrechen eines Pferdes gebraucht.