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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Irrig

Irrig, [1397-1398] -er, -ste, adj. et adv. von dem veralteten Hauptworte der Irr, die Irre, der Irrthum. 1. * Irre, irrend, d. i. von dem rechten Wege abweichend; eine veraltete Bedeutung.
Den Pilgram welchen du stehst außer Weges wallen Und irrig gehn Wald ein, Opitz.
Eben so ungewöhnlich ist der Ausdruck Epist. Jud. v. 13, irrige Sterne für Irrsterne. 2. * Wo man sich leicht verirren kann, und in weiterer Bedeutung, wüst, unbewohnt; ein gleichfalls veralteter Gebrauch. Da Verachtung auf die Fürsten geschüttet war, daß alles irrig und wüste stund, Ps. 117, 40. 3. Unrichtige Empfindungen oder Vorstellungen habend. 1) * Eigentlich, irrend, von Personen. Die so irrigen Geist haben, werden Verstand annehmen, Es. 29, 24. Die irrigen Geister stiften viel Böses, Sir. 34, 11. Denn wir waren auch weiland irrige, Tit. 3, 3. In welcher Bedeutung es im Hochdeutschen eben so sehr veraltet ist, als irrig gehn, bey dem Opitz, für irre gehen. Doch sagt man zuweilen sie sind irrig, als einen gemilderten Ausdruck, für, sie irren. 2) Figürlich, in einem Irrthume gegründet, von Sachen. Eine irrige Meinung, eine irrige Lehre, ein irriger Wahn. Das ist irrig. Dieses ist noch irriger. Eine irrige Benennung. Ein irriges Gewisses, ein irrendes. 3) Mit jemanden irrig seyn, streitig.
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