Die Innung
Die Innung,
[
1385-1386] plur. die -en, eine durch
obrigkeitliche Gewalt bestätigte Gesellschaft eines Gewerbes, und die zu einem
Gewerbe Einer Art mit einander verbundenen Personen an einem Orte. In eine
Innung treten. Die Kramerinnung. Die Innung der Schuster, Schneider, Tischler
u. s. f. Vor die Innung gefordert werden, vor die versammelten Glieder einer
solchen Gesellschaft. An andern Orten heißt eine solche Innung eine Zunft, eine
Brüderschaft, eine Gilde, ein Gewerk, eine Zeche, in Niedersachsen eine Ame,
eine Beliebung u. s. f.
S. auch Zunft. Es ist von dem alten Zeitworte innen,
welches ehedem für einen, einigen, vereinigen gebraucht wurde; daher man für
Innung auch Einung, Einigung findet.