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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Hörig

Hörig, [1285-1286] -er, -ste, adj. et adv. ein nur in den Zusammensetzung harthörig, gehörig, u. s. f. übliches Wort, wo es auch Hauptwörter auf keit aus sich bilden lösset. In Niedersachsen werden die Hofhörigen noch oft verkürzt die Hörigen genannt, da denn für Hofhörigkeit auch Hörigkeit üblich ist. S. Hofhörig.
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