Hörig
Hörig,
[
1285-1286] -er, -ste, adj. et adv. ein
nur in den Zusammensetzung harthörig, gehörig, u. s. f. übliches Wort, wo es
auch Hauptwörter auf keit aus sich bilden lösset. In Niedersachsen werden die
Hofhörigen noch oft verkürzt die Hörigen genannt, da denn für Hofhörigkeit auch
Hörigkeit üblich ist.
S. Hofhörig.