Der Holde
Der Holde,
[
1263-1264] des -n, plur. die -n, Fämin.
die Holdinn, plur. die -en, das Hauptwort von dem vorigen Beyworte, welches im
Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch zuweilen in der dichterischen
Schreibart vorkommt. 1) In der ersten Bedeutung des Wortes hold, ein Freund,
eine Freundin; in welcher Bedeutung es in den Schriften der vorigen
Jahrhunderte nicht selten ist.
Das min Holde Lange bi mir muge sin, Heinr. von Frauenberg,
mein Freund, mein Geliebter.
O lerne meine Holdinn seyn!
sagt Hagedorn zu Doris. (
S. Unholde,) 2) In dessen zweyten Bedeutung, ein
Unterthan, eine Person, welch wegen ihrer Grundstücke einem andern zu gewissen
Pflichten, besonders aber zur Treue und zum Gehorsame verpflichtet ist; eine
noch im Österreichischen völlig gangbare Bedeutung, wo die Unterthanen
geringern Standes in Absicht auf den Grund- und Gerichtsherren Holden genannt
werden. Grundholden, welche wegen ihrer Grundstücke dem Grundherren
verpflichtet sind. Zehentholden, zehentpflichtige Unterthanen. Schon bey den
Longobarden waren Aldii und Haltii eine Art freygelassener, aber doch zur
Frohne verpflichteter Leibeigenen. Mit dem harten t ist es noch in Ehehalten
üblich, das Gesinde zu bezeichnen.
S. dieses Wort; daher es noch dahin stehet, ob es nicht
wenigstens in dieser Bedeutung, zunächst zu dem Zeitworte halten gehöret.