Der Hofstaat
Der Hofstaat,
[
1249-1250] des -es, plur. die -e. 1) Der
Staat, d. i. die Pracht eines fürstlichen Hofes. 2) Die zur Bedienung eines
Hofes gehörigen Personen, mit Einschluß der ganzen Hofhaltung. Einen prächtigen
Hofstaat haben. Der ganze Hofstaat ist aufgebrochen.
S. Staat.