Die Hofspeise
Die Hofspeise,
[
1249-1250] plur. inus. an einigen Orten,
z. B. in Obersachsen, diejenigen Eßwaaren, welche eine adelige Witwe nach dem
dreyßigsten Tage nach ihres Ehegatten Tode von dem Hofe, oder dessen Gute mit
sich nimmt, und welche auch der Mußtheil genannt werden.