Die Hofkammer
Die Hofkammer,
[
1243-1244] plur. die -n, an einigen
Höfen, ein Kammer-Collegium, welches unmittelbar unter dem Landesherren stehet,
und Hofkammerräthe zu beysitzen hat, wenn diese Würde nicht, wie oft geschieht,
ein bloßer Titel ist. Die kaiserlich-königliche Hofkammer in Münz- und
Bergsachen zu Wien, hat einen Hofkammer-Präsidenten, und verschiedene Hofräthe
und Hof-Commissions Räthe zu beysitzen.