Der Hofjunker
Der Hofjunker,
[
1243-1244] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Junker, d. i. junger Edelmann, welcher unter diesem Titel zur Antwortung
eines regierenden Herren bestimmt ist, den Kammerherren nach- den Pagen aber
vorgehet, und noch von einem Kammerjunker verschieden ist.