Die Hofkanzeley
Die Hofkanzeley,
[
1243-1244] plur. die -en, an
verschiedenen Höfen, eine unmittelbar unter dem Landesherren stehende Kanzelley
in inländischen Angelegenheiten; zum Unterschiede von einer Staatskanzelley,
Kriegskanzelley, Landschaftskanzelley u. s. f. So befinden sich zu Wien eine
kaiserlich-königlich Böhmische und Österreichische Hofkanzelley, eine königlich
Ungarische Hofkanzelley, eine Siebenbürgische Hofkanzelley, eine Hof- und
Staatskanzelley der auswärtigen Italiänischen und Niederländischen Geschäfte,
in welchen insgesammt der Hofkanzler präsidiret, und deren jede mit
verschiedenen Hofräthen, Hof-Secretarien, Hof-Concipisten u. s. f. besetzt ist.