Das Hofgut
Das Hofgut,
[
1241-1242] des -es, plur. die -güter. 1)
Ein Gut, oder Landgut, welches einem fürstlichen Hofe gehöret; welches aber am
häufigsten ein Kammergut, Domänen-Gut u. s. f. genannt wird. 2) Ein zu einem
herrschaftlichen Hofe auf dem Lande gehöriges Gut; im Gegensatze eines
Bauergutes. 3) In Westphalen, ein Bauergut, dessen Besitzer einem
herrschaftlichen Hofe mit Leibeigenschaft verwandt ist; ein hofhöriges Gut. (
S. Hofhörig,) 4) In andern Gegenden, z. B. im
Ottingischen, ein vollständiges Bauergut, welches in Sachsen ein Pferdnergut
heißt, wo es für Hufengut stehet, von welchem es nur dem Nahmen nach
verschieden ist.