Hindern
Hindern,
[
1183-1184] verb. reg. act. von dem
Vorworte hinter. 1) * Eigentlich, machen, daß eine Person dahinten bleibe, oder
vielmehr hinter sich d. i. zurück gehe; in welcher nunmehr veralteten Bedeutung
noch Notker hintern für zurück treiben braucht. 2) Figürlich, machen, daß eine
Veränderung nicht zur Wirklichkeit komme, nicht erfolge, mit der vierten Endung
der Sache. Bis wir das Werk hindern, Nehem. 4, 11. Eure Missethaten hindern
solches, Jerem. 5, 25. Was hinderts, daß ich mich taufen lasse? Apost. Gesch.
8, 36. Allein dieß hindert nicht, daß der geneigte Leser nicht sollte glauben,
was ihm beliebt, Wiel. Ingleichen mit der vierten Endung der Person, jemanden
hindern, machen, daß er eine Veränderung nicht zur Wirklichkeit bringen könne.
Hindere nicht einen frommen Knecht, Sir. 7, 23. Einer hindert den andern. Ich
bin von ihm gehindert worden. Wenn in diesem Falle euch die Sache ausgedruckt
wird, so bekommt sie die Vorwörter an oder in. Das hindert mich am Gehen.
Jemanden an seinem Schlafe hindern, ihn in einer Sache hindern. Ich will dich
an deinem Glücke nicht hindern. Wir wollen uns an solchem Gebrauche nichts
hindern lassen, von keiner Sache. Ingleichen mit dem Bindeworte daß, in welchem
Falle noch ein nicht dazu kommen muß. Er hinderte mich, daß ich nicht kommen
konnte. Daher die Hinderung,
S. solches hernach besonders. Anm. Bey dem Notker
hintern, im Holländ. hinderen, im Angels. hindrian, im Engl. to hinder, im Dän.
hindre, im Schwed. und Isländ. hindra. Es ist von dem Vorworte hinter, welches
in den gemeinen Mundarten, selbst Oberdeutschlandes, häufig hinder lautet, in
welcher Gestalt es noch in der Deutschen Bibel vorkommt,
S. Hinter; daher auch einige Neuere es hintern schreiben
wollen, welches aber wider die allgemeine Aussprache ist, welche sehr deutlich
ein d hören lässet. [
1183-1184]