Die Heuer
Die Heuer,
[
1161-1162] plur. die -n, ein Wort,
welches nur noch im gemeinen Leben einiger Gegenden, besonders Niedersachsen,
üblich ist, so wohl den Vertrag über den Nießbrauch eines Grundstückes gegen
eine gewisse Abgabe, die Miethe, den Pacht, als auch diese Abgabe selbst zu
bezeichnen. Die Heuer eines Haufes, eines Ackers, eines Gutes, eines Weinberges
u. s. f. Jemanden die Heuer aufsagen. Die Heuer bezahlen. Ein Haus zu Heuer
bewohnen, zur Miethe. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes und
bedeutet alsdann auch den Pächter oder Miethmann. Daher die Zusammensetzungen,
Heueracker, Heuerfeld, Heuerland, Heuergut, Heuerwiese, Grundstücke, welche man
zur Heuer d. i. in Pacht, hat oder austhut, Heuersmann und Heuerleute, Pachter
oder Miethmann, Pächter oder Miethleute, Heuerjahr, das Pachtjahr,
Heuerschilling, das Pacht- oder Miethgeld, Heuerkorn, Korn, welches statt des
Pachtgeldes gegeben wird u. s. f. Anm. Im Niedersächsischen, wo dieses Wort
eigentlich einheimisch ist, Hür, im Dän. Hyre, im Albanischen -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - . Nicht von dem vorigen Nebenworte,
wie Frisch will, als wenn es so viel hieße, als der heuerige Genuß, ein Zins,
sondern von dem Wallis. hwr, der Lohn, daher noch im Engl. Hire den Lohn, und
to hire um Lohn dingen bedeutet. Im Angels. ist Hyra die Zinsen.
S. Heuern.