Heuern
Heuern,
[
1161-1162] verb. reg. act. im gemeinen
Leben, besonders Niedersachsens, miethen, pachten, von Grundstücken. Ein Gut,
ein Haus, einen Acker, einen Garten, eine Wiese heuern. Daher die
Zusammensetzung Abheuern, Ausheuern und Verheuern. Anm. Im Nieders. hüren,
ehedem huren, im Dän. hyre, im Schwed. hyra, im Angels. hyran, im Engl. to
hire, im Holl. huuren.
S. die Heuer. In härtern Mundarten lautet dieses
Zeitwort heuren.