Der Hascher
Der Hascher,
[
989-990] des -s, plur. ut nom. sing.
eigentlich, der da haschet; doch nur noch in engerer Bedeutung an einigen
Orten, ein Nahme der Gerichtsknechte, so fern sie zur Erhaschung flüchtiger
Verbrecher, ingleichen zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, besonders zur
Machtzeit; und zur Erhaschung der Störer derselben bestimmt sind. An andern
Orten werden sie Scharrwächter, Büttel, in Nürnberg Schützen, in Leipzig
Knechte, oder Rathsknechte, in Bremen Waldknechte, eigentlich Gewaltknechte u.
s. f. genannt. [
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