* Die Handfeste
* Die Handfeste,
[
951-952] plur. die -n, ein im
Hochdeutschen veraltetes Wort, womit man ehedem nicht nur eine Handschrift oder
Obligation, sondern auch eine jede schriftliche Urkunde bezeichnete; Schwed.
Fastebref.
S. Feste. Im mittlern Lat. auch Manufirma. Eigentlich
bedeutete dieses Wort eine jede Sicherheit oder Versicherung, welche man mit
seiner Hand gab, daher auch die Eindrückung des Daumens in ein an die Urkunde
gehängtes Wachs, welches zuweilen die Stelle des Siegels vertrat, die Handfeste
oder Daumenfeste genannt wurde. Das Schwed. Handfaestning bedeutet den
Handschlag.