Handfest
Handfest,
[
951-952] -er, -este, adj. et adv. 1)
Stark von Leibeskräften, im gemeinen Leben. Ein großer handfester Kerl.
Gleichsam den eine feste, gewisse Hand hat. 2) Einen Übelthäter handfest
machen, in der Gerichtssprache, ihn in Verhaft nehmen, wo es nur als ein
Nebenwort üblich ist. Im Oberdeutschen hat man auch die Handfestung für
Verhaftnehmung. Eben daselbst ist dieses Wort auch noch für gewiß, zuverlässig
üblich. Einen Kauf handfest machen, indem man etwas darauf gibt.