Das Gut
Das Gut,
[
853-854] des -es, plur. die Güter, von
dem vorigen Bey- und Nebenworte. 1. Überhaupt. 1) Ein jedes Ding, welches man
mit Lust empfindet, dessen Besitz man sich wünscht, weil man glaubt, daß es
unsern Zustand vollkommner mache. 2) In engerer Bedeutung, ein jedes Ding, was
unsern Zustand wirklich vollkommner macht. Die den Herren suchen, haben keinen
Mangel an irgend einem Gute, Pf. 34, 11. Über den plötzlichen Verlust eines
Gutes Thränen vergießen. Die Gelassenheit zieht ihre Stärke aus dem Bewußtseyn
höherer Güter, als die sind, die wir entbehren, Gell. Die deutliche Idee eines
Gutes muß nothwendig eine angenehme Empfindung erwecken, auch wenn uns selbst
dieses Gut nicht gehöret, Sulz. Ein Verstand, der der Tugend des Herzens nicht
aufhilft, ist kein Gut, er ist vielmehr ein Gift der Seele, Gell. Die
menschenfreundlichen Neigungen sind eine süße Nahrung edler Herzen und ein
hohes göttliches Gut, ebend. Äußere, zeitliche Güter, Dinge, welche unsern
äußern oder zeitlichen Zustand, geistliche Güter, welche unsern geistlichen
Zustand vollkommner machen. Güter des Gemüthes, wodurch der Zustand unserer
Seele, des Leibes, wodurch der Zustand unsers Leibes vollkommner wird. Güter
des Glücks, oder Glücksgüter, äußere, zeitliche Güter, weil sie nicht so sehr
wie andere in unserer Gewalt sind. Ein wahres Gut; zum Unterschiede von einem
Scheingute. Das höchste Gut, was unsern Zustand auf die höchste mögliche Art
vollkommen macht.
Die wahre Tugend ist des höchsten Guten (Gutes) Liebe, Ist ein
Zusammenklang der wohl gestimmten Triebe. Dusch.
2. In engerer Bedeutung werden verschiedene Arten dieser
Güter nur schlechthin ein Gut oder Güter genannt. 1) Ein jedes Eigenthum. Die
Geschöpfe sind insgesammt eigenthümliche Güter Gottes. 2) Zeitliches Vermögen,
wo es so wohl im Singular allein, als auch im Plural allein üblich ist. Ich
wollte aller Welt Gut nicht nehmen. Jemanden an Ehr und Gut strafen. Gut macht
Muth. Unrecht Gut gedeihet nicht. Sich mit Leib und Gut verpfänden. Großes Gut
erben. Fahrendes Gut, bewegliches Vermögen. Darnach sollen sie ausziehen mit
großem Gute, 1 Mos. 15, 14. Hab ich mich gefreuet, daß ich groß Gut hatte? Hiob
31, 25.
S. auch Erbgut, Heirathsgut u. s. f. Im Scherze sagt man
auch im Diminut. sein Gütchen oder sein Gütlein verzehret haben, sein Vermögen.
So auch im Plural allein. Er wird sie zu Herren machen, über große Güter, Dan.
11, 39. Sie sind auch reich gewesen und haben große Güter gehabt, Sic. 44, 6.
Der älteste Knecht seines (Abrahams) Hauses, der allen seinen Gütern vorstund,
1 Mos. 24, 2. Er zog hin und hatte mit sich allerley Güter seines Herren, v.
10. Von seinen Gütern den Armen helfen, Tob. 4, 7. Und so in andern Stellen
mehr, wo man doch in der edlen Schreibart lieber andere Ausdrücke wählet. In
Zürich wird die Vermögensteuer Gutsteuer genannt. 3) In engerm Verstande,
unbewegliches Vermögen, im Gegensatze der beweglichen Grundstücke. Habe und
Gut, Geld und Gut, wo den Rechtslehrern zu Folge Habe und Geld das bewegliche,
Gut aber das unbewegliche Vermögen bezeichnet. Die zu dem herrschaftlichen Hofe
gehörigen Ländereyen bestehen in 148 Morgen frohnbares Ackerland, in 5 Morgen
unfrohnbares, und in 10 Morgen Huthweide; welche sämmtliche Güter befrohndet
werden. 4) In noch engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine Wohnung auf dem
Lande mit den dazu gehörigen Grundstücken an Ackern, Wiesen u. s. f. Diminut.
das Gütchen, Oberdeutsch Gütlein. Ein Bauergut, zum Unterschiede von einem
Freygute und von einem adeligen oder Rittergute. Die Güter in diesem Dorfe sind
alle sehr verschuldet, d. i. die Bauergüter. Ganze Güter, heißen in Thüringen
diejenigen Bauergüter, die in einerley Lehen und Zinsen gehören, und daher
nicht vereinzelt werden dürfen, ohne daß dabey die Anzahl der Äcker in
Betrachtung käme. Ein Anspannegut, wenn es Frohndienste mit Pferden verrichten
muß.
S. auch Hufengut. In manchen Gegenden führen nur die
adeligen oder Rittergüter, und die Freygüter den Nahmen der Güter, und dann
pfleget in noch engerer Bedeutung das dazu gehörige Wohnhaus, der adelige Hof,
auch das Gut genannt zu werden. Auf das Gut gehen, auf den adeligen Hof. 5) Im
Handel und Wandel werden in vielen Fällen bewegliche Dinge, welche zu einem
gewissen Gebrauche oder zur weitern Bearbeitung bestimmt sind, zuweilen auch so
fern sie als eine Waare betrachtet werden, so wohl collective im Singular Gut,
als auch im Plural Güter genannt. Der Holländische Blatttobak, welcher im
Hanauischen wächst, wird in Sandgut, Erdgut und beste Gut eingetheilet. Eine
Art irdenen Geschirres, welches nicht zum Kochen bestimmt ist, ist unter dem
Nahmen des Steingutes bekannt. Meßgut oder Meßgüter, Meßwaaren. Es sind diese
Messe viele Güter angekommen, viele Waaren. Der Fuhrmann hat die Güter
verderben lassen, die Waaren. Der Vorrath in den Bienenstöcken, weichen der
Bienenmeister ausnimmt, heißt in manchen Gegenden überhaupt Gut. Die Bienen
sind reich an Gut, an Honig und Wachs. Glockengut, die zu den Glöcken gehörige
Mischung des Metalles. Mittelgut, im Bergbaue, geringhaltiges Erz, welches zur
Roharbeit genommen wird. In dem Salzwerke zu Halle wird die Sohle Gut, und
derjenige Antheil an derselben, welchen jemand eigenthümlich besitzet, Güter
genannt. Mancher Gewerke besitzt ein Roth und keine Güter, und mancher hat
Güter aber kein Roth.
S. Gutsherr. Und so in andern Fällen mehr. In
Niedersachsen wird sogar ein Nachtzeug ein Nachtgut genannt. Anm. Schon Notker
nennt das zeitliche Vermögen Cuot, Ulphilas Godhit, Schwed. Gods.
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