Der Gutsherr
Der Gutsherr,
[
861-862] des -en, plur. die -en. 1) Der
Herr, oder Eigenthumsherr eines Landgutes. 2) In dem Salzwerke zu Halle sind
Gutsherren diejenigen, welche an dem Gute, d. i. der Sohle, Antheil haben; zum
Unterschiede von den Pfännern, welche ein Koth haben, und die Sohle versieden.