Das Groschenstück
Das Groschenstück,
[
809-810] des -es, plur. die -e, welches
nur in Zusammensetzungen, Zweygroschenstück, Viergroschenstück,
Achtgroschenstück, üblich ist, Münzen zu bezeichnen, welche zwey, vier oder
acht Groschen gelten, und auch Zwölftel, Sechstel und Drittel, nehmlich eines
Thalers, genannt werden. Im Oberdeutschen ist dafür Groschner üblich; ein
Zweygroschner u. s. f.