* Geyen
* Geyen,
[
675-676] verb. reg. act. welches nur in
der Niederdeutschen Seesprache üblich ist, wo es ziehen zu bedeuten scheinet.
Die Segel aufgeyen, d. i. zusammen oder gegen die Raa ziehen, welche
vermittelst der Geytaue, Gietaue, oder Gytaue, zu geschehen pflegt, welche an
den Ecken der Segel befestiget sind; Franz. Cargues.
S. Giebe.