Gewöhnen
Gewöhnen,
[
673-674] verb. reg. act. welches das
thätige Zeitwort des vorigen Neutris, gewohnen machen, d. i. Fertigkeit zu
Empfindungen oder Handlungen einer Art ohne Bewußtseyn der Bestimmungsgründe
hervor bringen. Die Pferde an den Wagen, einen jungen Menschen zur Arbeit
gewöhnen. Ein Kind von der Brust (oder zu anderm Getränke als der Muttermilch,)
gewöhnen, welches auch oft nur schlechthin ein Kind gewöhnen, besser aber
entwöhnen, genannt wird. Ingleichen als ein Reciprocum, sich an oder zu etwas
gewöhnen. Zu einem strengen Gehorsam, zur Arbeit gewöhnt seyn. Anm. Im Angels.
wenian, im Nieders. wennen. Das Hauptwort die Gewöhnung wird am häufigsten nur
von der Gewöhnung oder Entwöhnung eines Kindes gebraucht.