Die Gewohnheit
Die Gewohnheit,
[
673-674] plur. die -en, von dem Neutro
gewohnen. 1) Als ein Abstractum und ohne Plural, die Fertigkeit zu freyen
Veränderungen einer Art, ohne Bewußtseyn der Bestimmungsgründe. Wenn man eine
Sache sehr oft thut, so wird endlich eine Gewohnheit daraus. Die Gewohnheit
wird zur andern Natur. Etwas in Gewohnheit oder in der Gewohnheit haben, im
gemeinen Leben. Es ist seine Gewohnheit so. Er blieb über seine Gewohnheit aus.
Das ist wider meine Gewohnheit. Etwas aus bloßer Gewohnheit thun. In der
Gewohnheit bleiben. Es bestehet nur in der Gewohnheit. Was thut Gewohnheit
nicht? Das ist der Gewohnheit gemäß. Manchem ist das Stehlen zur Gewohnheit
geworden. Gewohnheit macht den Fehler schön, Gell. Zuweilen auch in weiterer
Bedeutung, eine jede oftmahlige Wiederhohlung einer und eben derselben
Handlung. Das ist längst aus der Gewohnheit gekommen. 2) Als ein Concretum,
freye Veränderungen einer Art ohne deutliches Bewußtseyn. Eine Gewohnheit an
sich haben, an sich nehmen, ablegen. Üble Gewohnheiten an sich haben. Die
Einbildung verleitet uns oft, daß wir Gewohnheiten für Gründe ansehen. In
Absicht ganzer Gesellschaften sind Gewohnheiten eingeführte Arten des
Verhaltens, welche man aus Nachahmung anderer beobachtet, ohne sich weiterer
Gründe bewußt zu seyn; Moden, Blinde Gewohnheiten, welche bloß aus Nachahmungen
anderer oder aus Erwartung ähnlicher Fälle geschehen. In den Rechten ist die
Gewohnheit und das Gewohnheitsrecht ein Recht, welches durch einen langen
Gebrauch eingeführet worden.
S. Herkommen. Anm. Schon bey dem Kero Keuuonaheit,
Wonaheit, bey dem Ottfried Giuuonaheit, im Tatian Giuuoni, im Schwabensp.
Wonheit, im Nieders. Wente, Woonte, Waante, Waanheit, Wenst, Gewenst, im
Schwed. Wana, im Isländ. Vandi. [
673-674]