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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Gewärtig

Gewärtig, [655-656] adv. welches nur mit dem Verbo seyn gebraucht wird. 1) Etwas von einem gewärtig seyn, es von ihm erwarten.
Herr ich will mich zu dir wenden Und bey düstrem Unglücksschein Meiner Kost von deinen Händen Nur allein gewärtig seyn, Gryph.
2) In weiterer Bedeutung, einer Sache gewärtig seyn, sie erwarten, sie als bevorstehend so wohl voraus sehen, als auch hoffen. Einer Person gewärtig seyn, sie erwarten. Du kannst deiner Strafe gewiß gewärtig seyn. Ich war mir eines so frühen Besuches nicht gewärtig, Less. wo doch das reciprocum mir überflüssig ist. Alle Fragen bestürzen, deren wir nicht gewärtig sind, ebend. 3) Einem treu, hold und gewärtig seyn, eine gewöhnliche Formel in den Huldigungen, wo gewärtig zum Dienste bereit und fertig bedeutet. Ottfried gebraucht Giuuurti mehrmahls für Hurtigkeit, Geschwindigkeit. In andern Gegenden, selbst in Oberdeutschen, ist dafür gewehr üblich, welches schon in dem Schwabensp. vorkommt: daz er siner herscheft gertriuue und geuuer si; welches zu gewahr zu gehören scheinet, so fern selbiges ehedem sorgfältig, aufmerksam, fleißig bedeutete, und mit warten von dem veralteten wahren, sehen, abstammet. In den Monseeischen Glossen ist Giuueri Fleiß, Sorgfalt. S. Gewahr. [657-658]
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