Gewarten
Gewarten,
[
655-656] verb. reg. act. et neutr.
welches das ohne Noth verlängerte Zeitwort warten ist, aber nur in einigen
seiner Bedeutungen vorkommt. 1) * Für abwarten, Zeit und Fleiß auf eine Sache
wenden; eine im Hochdeutschen ungewöhnlich Bedeutung. Sie können der Ämter auch
nicht gewarten, Sir. 38, 37; wo doch andere Ausgaben anwarten haben. 2) Hoffen,
für erwarten, so wohl von einem künstigen Gute, als auch von einem
bevorstehenden Übel. Was soll ich mehr von dem Herren gewarten? 2 Kön. 6, 33.
Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch in der R. A. etwas zu gewarten
haben. Ein Unglück, ein großes Glück, eine schwere Strafe zu gewarten haben. Er
hat es überstanden, wir haben es noch zu gewarten. Wir haben keine bessern
Zeiten zu gewarten.
S. Warten und Erwarten.