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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Gewährbrief

Der Gewährbrief, [649-650] des -es, plur. die -e, in den Oberdeutschen Gerichten, eine Urkunde, vermittelst welcher der Kläger in die Gewähr, d. i. in den Besitz der Güter des Beklagten gesetzet wird. S. die Gewähr 2.
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