Die Gewährgebühr
Die Gewährgebühr,
[
649-650] plur. inus. oder die
Gewährgebühren, sing. inus. im Bergbaue, dasjenige, was man dem Gegenschreiber
für die Gewähr, d. i. Bescheinigung des Antheils, bezahlet; welches
gemeiniglich 1 Groschen ist, daher er auch der Gewährgroschen genannt wird.
S. die Gewähr 1. 1).