Gestehen
Gestehen,
[
635-636] verb. irreg. (
S. Stehen,) welches das mit der Vorsylbe ge verlängerte
Zeitwort stehen ist, aber im Hochdeutschen nur in einigen Bedeutungen desselben
vorkommt. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, gerinnen, geliefern, von
flüssigen oder flüssig gemachten Körpern, wenn sie eine mehrere Consistenz
annehmen. Gestandene Milch, geronnene Milch. Das Fett gestehet, wenn es
erkaltet.
S. Gerinnen. Im Oberdeutschen bedeutet dieses Neutrum
noch. 1) Einem gestehen, ihm stehen, ihm zu Dienste stehen. Seine Mannschaft
ist ihm nicht gestanden, hat sich zu seinem Dienste nicht eingestellet. Einem
auf den Degen gestehen. 2) Sich gestehen, sich unterstehen. Er gestehet sich
nicht herein zu kommen. 3) Stehen bleiben, bestehen, so wohl eigentlich, als
figürlich; in welcher Bedeutung gestan schon bey dem Notker vorkommt. Die Tiefe
des Wassers gestehet oben, Hiob 38, 30. Ir muigent vor im wol gestan, der
Burggr. von Rietenburg. Weltlich ere nit gestat, ebend. Dabey kann ich nicht
gestehen, bestehen. II. Als ein Activum. 1) Auf Befragen bejahen, doch nur von
Fehlern, Versehen, oder Verbrechen. Seinen Irrthum, seinen Fehler gestehen. Der
Dieb hat noch nichts gestanden. Der Beklagte gestand alles. Gestehe mir die
Wahrheit.
S. Eingestehen und Geständig. Zuweilen auch in weiterer
Bedeutung, für einräumen, zugeben. Ich gestehe, daß ich dir Unrecht gethan
habe. Ich hätte es vermeiden können, ich gestehe es. Ich gestehe ihm diese
Schuld nicht, räume sie ihm nicht ein.
S. Zugestehen und Geständig. Bey dem Notker gestan, im
Niedersächs. bestaan. 2) * Gestatten, Freyheit geben oder lassen, etwas zu
thun; eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung. Das kan ich dir nicht
gestehen. Es wird ihm aller Muthwillen gestanden.