Der Geschoß
Der Geschoß,
[
615-616] des -sses, plur. von mehrern
Arten und Quantitäten, die -sse, das ohne Noth mit dem Oberdeutschen müßigen ge
verlängerte Wort Schoß, die Abgabe von Äckern und andern Grundstücken zu
bezeichnen. Steuer und Geschoß geben. Daher geschoßbar, oder schoßbar,
verpflichtet Geschoß zu geben, die Geschoßbarkeit oder Schoßbarkeit, das
Geschoßregister u. s. f.
S. Schoß.