Das Geschäft
Das Geschäft,
[
601-602] des -es, plur. die -e. 1) *
Von dem Oberdeutschen Zeitworte schaffen, befehlen, ein Befehl, Wille, und die
befohlne Sache; in welchem Verstande es gleichfalls nur im Oberdeutschen üblich
ist. Das ist unsere gänzliche Meinung, Heißen und Geschäft, in einer Urkunde
von 1498. Eines Geschäft ausrichten, Befehl. In eben dieser Mundart heißt daher
ein letztwilliges Geschäft auch der letzte Wille, oder ein Testament, in
welchem Verstande es schon im Schwabenspiegel vorkommt.
S. Schaffen. 2) Von dem Zeitworte schaffen, machen,
hervor bringen, alles was man macht oder wirket, was man zu thun, zu verrichten
oder zu wirken hat, eine jede thätige Veränderung eines freyen vernünftigen
Wesens; besonders solche, zu welchen man seines Amtes oder Berufes wegen
verpflichtet ist. Seine Geschäfte verrichten, besorgen. Seinen Geschäften
nachgehen. Viele Geschäfte haben. Mit Geschäften überhaupt seyn. Amtsgeschäfte,
Berufsgeschäfte. Der Kaufmann gehet seinen Geschäften nach. Einem ein Geschäft
auftragen. In wichtigen Geschäften gebraucht werden. Ein Geschäft auf sich
nehmen, ausrichten. Ein Mann von Geschäften, der viele Geschäfte hat. Kleine
häusliche Geschäfte. Der Glaube ist ein Geschäft des heiligen Geistes, wird von
dem heiligen Geiste gewirket, hervor gebracht. Anm. Schon bey dem Ottfried
bedeutet Giscefti so wohl opera als auch negotium. So fern schaffen in engerer
Bedeutung creare ist, wird Geschäft im Oberd. auch für Geschöpf gebraucht, in
welchem Verstande schon Ottfried Giscaft sagt.
S. Geschöpf. [
603-604]