Geschäftig
Geschäftig,
[
603-604] -er, ste, adj. et adv. 1)
Geschäfte verrichtend, seine Kraft zu wirken durch äußere Handlungen an den Tag
legend. Die Liebe ist allezeit geschäftig. Die Eigenliebe ist bey der
Freundschaft oft sehr geschäftig. Ich fand ihn unter den Büchern geschäftigt.
Gott ist bey der Bekehrung des Menschen unmittelbar geschäftig. Ein
geschäftiges und frohes Leben. Der geschäftige Müßiggang, wenn die
Beschäftigungen durch sinnliche Lust oder Unlust bestimmet werden. 2)
Herrschende Neigung besitzend, seine Kraft zu wirken durch äußere Handlungen an
den Tag zu legen. Eine geschäftige Martha. Anm. In Preußen und einigen
Niedersächsischen Gegenden schäftig, wo es auch in engerer Bedeutung für
geschwätzig gebraucht wird. Der Ochse ist schäftig, Sprichw. 14, 4. In andern
Niedersächsichen Gegenden ist dafür hilde üblich. So fern Geschäft im Oberd.
einen Befehl, ingleichen ein Testament bedeutet, ist geschäftig eben daselbst
auch herrschende Neigung zu befehlen habend, und ein Geschäftiger, ein
Testator.