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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Gerichtszwang | | Geringe

Gerichtszwängig

Gerichtszwängig, [589-590] adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
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