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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Gerichtsvogtey | | Gerichtszwängig

Der Gerichtszwang

Der Gerichtszwang, [589-590] des -es, plur. die -zwänge. 1) Das Befugniß, vermöge dessen jemand andere zwingen kann, Recht von ihm zu nehmen, die Gewalt andern Recht zu sprechen, die Gerichtbarkeit, Gerichtsherrschaft, Jurisdiction, Nieders. Richtewald; ohne Plural. Den Gerichtszwang an einem Orte haben. In dem 1514 gedruckten Deutschen Livio Gerichtzwang. 2) Der Bezirk, über welche sich diese Gewalt erstrecket; der Gerichtssprengel. In eines Gerichtszwange wohnen.
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