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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Gerichtshaus

Das Gerichtshaus, [587-588] des -es, plur. die -häuser, ein Haus, welches zur Handhabung des Rechtes und zur Versammlung des Gerichtes bestimmt ist; eine Benennung, welche indessen wenig gebraucht wird, weil Rathhaus, Amthaus, u. s. f. üblicher sind. S. Richthaus. Im Tatian Thinchus, Dingehaus.
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