Das Gerichtshaus
Das Gerichtshaus,
[
587-588] des -es, plur. die -häuser,
ein Haus, welches zur Handhabung des Rechtes und zur Versammlung des Gerichtes
bestimmt ist; eine Benennung, welche indessen wenig gebraucht wird, weil
Rathhaus, Amthaus, u. s. f. üblicher sind.
S. Richthaus. Im Tatian Thinchus, Dingehaus.